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Arbeitslosengeld trotz Eigenheimzulage

 

Hoffnungsschimmer für Häuslebauer, die ihren Job verlieren: Wer die Eigenheimzulage bekommt, kann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

Schwäbisch-Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner weist auf einen aktuellen Gerichtsbeschluss hin: „Die Eigenheimzulage dient dem Zweck, auch Gering- und Mittelverdienern die Schaffung von Vermögen durch Wohneigentum zu erleichtern. Sie ist nicht für den allgemeinen Lebensunterhalt bestimmt und kann nicht dem normalen Einkommen zugerechnet werden. Wer als Bauherr in Not gerät, weil er arbeitslos wird, dem kann daher nicht das Arbeitslosengeld II mit der Begründung gestrichen oder gekürzt werden, dass er die Eigenheimzulage erhält. Allerdings muss die tatsächliche Verwendung der Eigenheimzulage für die Herstellung oder Anschaffung nachgewiesen werden.“

(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az. L 8 AS 39/05 ER).




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