Banner Anzeige
neubau.de einfach besser bauen einfach besser bauen
einfach besser bauen
 Hauptmenü   Startseite • Recht suchen
 
 

 
 
 
 

 
 

Keine Eigenheimzulage bei Gestaltungsmissbrauch

 

Wenn Eltern ihrem Sohn ein Haus verkaufen, den erhaltenen Kaufpreis jedoch nach einigen Monaten ihrem Sohn als Schenkung zurückgeben, liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor.

Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts kann in einem solchen Fall keine Eigenheimzulage gewährt werden, da es an echten Anschaffungskosten fehlt (Urteil v. 05.09.2003 -13 K 99/98).
In diesem Urteilsfall legte der Vater den gezahlten Kaufpreis auf einem Festgeldkonto an und schenkte den Betrag zuzüglich der entstandenen Guthabenszinsen nach neun Monaten dem Sohn.
Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich dabei um ein "Vorprogrammiertes Rückholverfahren". Es sei nur aus steuerlichen Gründen gewählt worden und somit als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts einzustufen.

(Quelle: Wüstenrot&Württembergische)




Druckversion Druckversion


pfeil orangeTop
spacer
 
go
pfeil
 Erweiterte Suche
Firmen suchen in Ihrer Region
spacer
aktuelles

Tschüss Öl- und Gaspreis! - Umweltschonend Geld sparen dank Preisgarantie für Holzpellets

Die Energiepreise für Gas und Öl sind seit 2000 um mehr als 50 Prozent gestiegen. Experten gehen davon aus, dass die Entwicklung in diesem Tempo weite... [mehr...]

Mitmachen – nicht nur der Umwelt zuliebe - So einfach und kostengünstig entsorgt man alte PVC-Fenster umweltgerecht

(epr) Kunststoff ist heute in Deutschland das am häufigsten verwendete Material zur Herstellung von Fenstern, Türen und Rollladen und kann nahezu voll... [mehr...]

Aktualisiertes Informationspaket "Wärmepumpen" erschienen

Das neue Informationspaket „Wärmepumpen“ des Informations-Dienstes BINE zeigt in der aktuellen 4. Auflage die Möglichkeiten auf, Umweltwärme aus Wasse... [mehr...]