Ein Hotelaufenthalt der Bauherrenfamilie auf Kosten der Baufirma. So kann es kommen, wenn die Handwerker gepfuscht haben und die Baufamilie für die Zeit der Reparatur ausziehen muss.
Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach die schlampige Baufirma die täglichen Hotelkosten übernehmen musste - und das bis zur Mängelbeseitigung.
Im konkreten Fall konnte die Baufamilie statt sich über Risse in den neuen Bodenfliesen zu ärgern, drei Wochen im Hotel verbringen. Auch wer bei Freunden unterkommt, hat im übrigen Anspruch auf die "Pensions-Zahlung". (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, VII ZR 251/02)