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Widerrufsrecht bei Ratenzahlung gilt auch für Besteller eines Fertighauses

 

Verbraucher haben bei einem so genannten Teilzahlungsgeschäft ein gesetzliches Widerrufsrecht. „Auch Besteller eines Fertighauses können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen, wenn Ratenzahlung vereinbart wurde“, berichtet Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und weist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hin.

In dem zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer geschlossenen Vertrag wurde vereinbart, dass fünf Prozent des Gesamtpreises bei Bestellung, 80 Prozent nach einem ersten Bauabschnitt und die restlichen 15 Prozent nach der Hausübergabe zu zahlen seien. Nach Vertragsschluss hatten die Käufer jedoch festgestellt, dass sie für einige Leistungen extra zahlen sollten. Daraufhin widerriefen sie nach einer Woche den Kaufvertrag. Der Hausanbieter war jedoch der Meinung, dass der Kunde dazu kein Recht hätte und forderte 15 Prozent der Bausumme als Schadensersatz.

Die Richter gaben jedoch dem Käufer Recht. Da die Zahlung je nach Bauabschnitt in drei Raten erfolgen sollte, qualifizierte es den Vertrag als Ratenlieferungs- und Teilzahlungsvertrag. Und dadurch gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen. „Wurde der Käufer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über diese Rechte belehrt, so ist ein Widerruf sogar noch nach dieser Frist möglich“, erläutert Susanne Dehm.




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